AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Fechers Fitness Factory GmbH, Rüttelweg 7, 63843 Niedernberg, Lukas Fecher


Anmeldung
Mit der Anmeldung bzw. der Teilnahme an unseren Kursen bestätigt der Teilnehmer oder der
Erziehungsberechtigte des Teilnehmers, dass er die Allgemeinem Geschäftsbedingungen der Fechers
Fitness Factory GmbH akzeptiert.

  1. VERTRAG
    1.1. Vertragsabschluss
    Der Vertrag kommt bei Abschluss eines über Eversports generierten Vertrages durch die Bestätigung Email
    des Vertragspartner zustande.
    Bei Nutzung unserer online Plattform für den Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages oder bei Kauf einer
    10er Karte stellt das Ausfüllen und Absenden über Eversports des online zur Verfügung gestellten Formulars
    ein Angebot auf Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages für eine Mindestdauer von 2 Monaten dar. Die
    Annahme dieses Angebotes erfolgt mit der Bestätigung E-Mail des Studios, für welches der Interessent den
    Onlineantrag abgegeben hat. Eine 10er Karte hat eine Gültigkeit von 6 Monaten.
  2. LEISTUNGSUMFANG
    Das Studio gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten, welche durch Aushang im Studio
    bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten
    Leistungen. Die Nutzung der Einrichtungen des Studios ist nur mit gültiger Mitgliedschaft oder gültiger 10er
    Karte gestattet. Die Fechers Fitness Factory GmbH hat das Recht den Dienstleistungsumfang der
    Mitgliedschaft anzupassen oder zu verändern.
    1.1. Zusätzliche Leistungen
    Für zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen, wie zum Beispiel den Gebrauch der Duschen, Sauna
    und Personltraining, können bei Inanspruchnahme weitere Gebühren bzw. Kosten vom Studio erhoben
    werden. Die Öffnungszeiten der Sauna sind individuell und können jederzeit von der Fechers Fitness Factory GmbH ohne Einwilligung der Mitglieder geändert werden. Die Sauna wird ab 3 Personen angemacht.
    1.2. Jugendliche
    Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der
    Erziehungsberechtigten möglich. Deren Einwilligung wird durch eine Genehmigung des Mitglieds ersetzt,
    sobald das Mitglied das 18. Lebensjahr vollendet. Das Trainieren von Mitgliedern bis zum vollendeten 14.
    Lebensjahr ist nur im Beisein eines Erziehungsberechtigten gestattet.
  3. MITGLIEDSCHAFTSRECHTE
    2.1. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte und 10er Karten
    Die Mitgliedschaft sowie die 10er Karte im Studio ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden.
  4. STUDIONUTZUNG
    3.1. Hausordnung
    Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der dortigen Hausordnung. Die Hausordnung enthält
    insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte sowie des Studios und zur Wahrung der
    Rechte anderer Mitglieder. Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten
    Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall
    Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat den Weisungen Folge zu leisten.
    3.2. Nutzung der Spinde
    Im Studio werden verschließbare Spinde zur Verfügung gestellt. Die Spinde dürfen vom Mitglied nur
    während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt belegte Spinde zu öffnen
    und auszuräumen, wenn belegte Spinde über die Anwesenheit hinaus genutzt werden. Die Fechers Fitness
    Factory ist dann berechtigt, den Spind in Rechnung zu stellen. Für eine feste Spindnutzung besteht die
    Möglichkeit einen zu mieten. Hierfür berechnet das Studio eine extra Gebühr/Miete. Bei Verlust des Spind
    Schlüssels sind die Kosten für einen Schlüsselersatz bzw. einem neuen Spindschloss von dem Gast zu
    tragen.
    3.3. Gesundheit
    Der Teilnehmer oder Erziehungsberechtigte des Teilnehmers bestätigt mit der Anmeldung bzw. mit der
    Teilnahme, dass aus gesundheitlichen Gründen keine Bedenken gegen eine Trainingsteilnahme bei
    der Fechers Fitness Factory bestehen. Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr.
    3.4. Änderungen
    Wir behalten uns das Recht vor, Kurse auf ein anderes Datum zu verschieben oder zu stornieren und den
    Kurs bei z.B. Krankheit des Trainers abzusagen. Das gleiche gilt für Workshops auch von externen
    Kursleitern und Trainern. Auch die Änderung von Öffnungszeiten kann von der Fechers Fitness Factory
    GmbH jederzeit ohne Zustimmung eines Mitglieds geändert werden.
  5. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
    4.1. Begleitung
    Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des
    Studios gestattet. Eine Mitnahme von Tieren ist untersagt. Kinder unter 14 Jahren, sind im Studio von den
    Eltern zu beaufsichtigen.
    4.2. Verletzung von Verhaltenspflichten
    Das Mitglied ist verpflichtet, den Vorgaben der Hausordnung zu entsprechen und den ihm nach Maßgabe
    der vorliegenden AGB obliegenden Verhaltenspflichten ordnungsgemäß nachzukommen. Verstößt das
    Mitglied wiederholt und trotz Abmahnung gegen nebenvertragliche Pflichten aus der Mitgliedschaft, ist das
    Studio berechtigt, die Mitgliedschaftsvereinbarung außerordentlich zu kündigen.
    4.3. Änderung persönlicher Angaben
    Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das Mitglied dem Studio
    unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass das Mitglied Änderungen der
    Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen.
  6. MITGLIEDSBEITRÄGE
    5.1. Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags
    Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag sowie Pauschalen entstehen mit dem Abschluss der
    Mitgliedschaftsvereinbarung oder des Kaufes einer 10er Karte.
    5.2. Zahlungsverzug
    Das Studio behält sich im Falle eines Zahlungsverzugs das Recht vor, Mahnkosten und Verzugszinsen nach
    Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und von einem vorübergehenden
    Leistungsverweigerungsrechten Gebrauch zu machen. Weiterhin hat das Mitglied die Kosten einer
    zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu tragen.
  7. DAUER DER MITGLIEDSCHAFT UND 10ER KARTEN
    6.1.Laufzeiten und Gültigkeit
    Der Vertrag hat, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, eine Laufzeit von 2 Monaten. Die
    Vertragslaufzeit beginnt mit dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn. Dies gilt auch dann, wenn dem Mitglied
    ein vorzeitiges Zutrittsrecht eingeräumt wird. Eine 10er Karte hat eine Gültigkeit von 6 Monaten. Startdatum
    der Gültigkeit ist der Erste Besuch im Studio in der Fechers Fitness Factory.
    6.2.Vertragsverlängerung
    Wird der Mitgliedsvertrag nicht von dem Mitglied oder dem Studio unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von
    mindestens 1 Monat vor dem Beendigungszeitraum gekündigt, verlängert sich der Vertrag um 1 Monat.
    6.3. Außerordentliche Kündigung
    Der Mitgliedsvertrag kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund vorzeitig beendet werden. Ein
    Wechsel des Wohnortes des Mitglieds begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht. Im Falle einer
    krankheitsbedingten Kündigung endet das Vertragsverhältnis erst mit dem Zugang eines ärztlichen Attestes,
    das dem Mitglied eine andauernde Sportunfähigkeit bescheinigt.
    6.4. Form
    Kündigungen sind unter Angabe des Namens gegenüber dem Studio in Textform zu erklären. Maßgeblich für
    die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs im Studio. Kündigungen, die einem
    Mitgliedschaftsverhältnis nicht zugeordnet werden können, gelten nicht als zugegangen.
    6.5. Die Fechers Fitness Factory GmbH behält sich vor, Preise und Kosten der Mitgliedschaften,
    Dienstleistungen und 10er Karten jederzeit ohne Zustimmung des Mitglieds anpassen zu können.
  8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
    8.1.Eine Haftung für den Verlust oder eine Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und
    Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder
    vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen. Eine Haftung des Studios für einfache Fahrlässigkeit ist
    ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
    Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung
    des Studios oder eines Erfüllungsgehilfen desselben beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche,
    deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren
    Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  9. DATENSCHUTZ
    9.1. Datenspeicherung
    Das Studio erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich
    seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister im Rahmen der Zweckbestimmung dieses
    Vertragsverhältnisses und, soweit erforderlich, zur Aufklärung von Straftaten. Beim Betreten des Studios
    werden Datum, Uhrzeit des Mitglieds erfasst. In anonymisierter Form werden die erfassten Daten zudem zur
    Optimierung der Trainingsbedingungen im Studio verwendet.
    9.2. Nutzung und Veröffentlichung von Bild- und Videoaufnahmen
    Durch die Anmeldung bei der Fechers Fitness Factory und die Teilnahme an, der von dieser angebotenen
    Kursen oder Veranstaltungen, stimmt der Teilnehmer zu, dass währenddessen Fotos und Videoaufnahmen
    gemacht werden, die von der Factory zu Werbezwecken in Printmedien, auf der Website und / oder in
    Sozialen Netzwerken veröffentlicht werden können. Möchte der Teilnehmer dies nicht, muss dem schriftlich
    gegenüber der Fechers Fitness Factory widersprochen werden. Widerspruchserklärungen stehen vor Ort zur
    Verfügung.
  10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
    10.1. Änderungen dieser AGB
    Das Studio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
    Die Änderungen werden wirksam, wenn das Studio auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die
    Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der
    Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag
    zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.
    (Stand: 01/2022)